Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.02.2024
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Geltung für „NiC-LaaS“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der NiC GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Software „NiC-LaaS“. NiC-LaaS ist ein webbasiertes Management-System für Transportunternehmer, Speditionen, Logistikdienstleister und alle Unternehmen, die Logistik benötigen.
1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Überlassung des Online-Management-Systems „NiC-LaaS“ zur Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit.
Die nutzungsberechtigten Anwender („Benutzer“) erhalten die technische Möglichkeit, auf die Software, die auf einem Server der NiC GmbH bzw. einem von der NiC GmbH beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.
Der Kunde bucht die erforderliche Anzahl an Lizenzen (pro Benutzer eine Lizenz). „Administratoren“ und „interne Benutzer“ sind dabei Mitarbeiter des Kunden, „externe Benutzer“ sind Mitarbeiter von Kunden oder Subunternehmern des Kunden. Zugriffsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte Benutzer, deren Name im System hinterlegt ist. Der Leistungsumfang je lizenziertem Benutzer und die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter https://www.nic-laas.de. Der Kunde hat optional die Möglichkeit, zu den Standardfunktionen weitere kostenpflichtige Funktionen und sonstige Zusatzleistungen zu beauftragen. Die NiC GmbH stellt die Software im jeweils aktuellen Programmstand zur Verfügung.
NiC-LaaS steht dem Kunden nach seiner Wahl in deutscher, englischer Sprache sowie in weiteren europäischen Sprachen zur Verfügung.
Das Set-Up durch die NiC GmbH beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden (Freischaltung von NiC-LaaS zur Nutzung der Standard- und gebuchter Funktionen für die gebuchte Anzahl an Administratoren und Benutzer). Sofern nicht abweichend vereinbart, gehören keine weiteren Leistungen zum Set-Up. Die Freischaltung im Rahmen des Set-Up gilt als erfolgt, unabhängig davon ob sonstige Leistungen des Kunden erfolgt sind.
Vor-Ort-Leistungen beim Kunden sind nicht geschuldet, sofern nicht vereinbart.
1.3 Nutzerkonten, berechtigte Anwender
Jeder Benutzer (namentlich benannte natürliche Personen) erhält ein eigenes, passwortgeschütztes Nutzerkonto.
Es können so viele Benutzer angelegt und freigeschaltet werden und somit „NiC-LaaS“ nutzen wie der Kunde wünscht. Jedem angelegten Benutzer wird mindestens eine kostenpflichtige Lizenz zugewiesen, deren Kosten sich nach Ziffer 3.3 dieser AGBs bestimmen. Die monatlichen Kosten für die tatsächlich genutzten Lizenzen werden dem Kunden entsprechend Ziffer 3.2 dieser AGBs in Rechnung gestellt. Der Preis einer genutzten Lizenz wird stets für den gesamten Monat berechnet, eine anteilige Berechnung ist abweichend von Ziffer 3.2 ausgeschlossen.
Die Zugangsdaten eines Benutzers (Benutzername und Passwort) sind personengebunden und nicht übertragbar. Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen genutzt werden, sondern ausschließlich durch den lizenzierten, eingetragenen Benutzer. Es steht dem Kunden frei, bei personellen Wechseln oder aus sonstigen betrieblichen Gründen eine vorhandenen Benutzer zu löschen, sperren oder zu archivieren. Der lizensierte Benutzer hat dann keinen Zugriff mehr auf die Software. Beim Löschen des Benutzers fallen für den gelöschten Benutzer ab Vertragsende keine Kosten mehr für den Kunden an. Wird ein Benutzer archiviert, fallen für den Zeitraum der Archivierung monatliche Gebühren je archivierten Benutzer gemäß aktuell gültiger Preisliste an. Die Leistung der Archivierung wird von der NiC GmbH dem Kunden mit der monatlichen Rechnung fakturiert.
Der Zugriff auf „NiC-LaaS“ durch die Benutzer erfolgt über eine persönliche dem Kunden zur Verfügung gestellte Login Seite. Der jeweilige lizenzierte Benutzer kann sich durch Eingabe seines Benutzernamens und seines persönlichen Passworts in sein Nutzerkonto einloggen. Er hat die Berechtigungen entsprechend seiner Benutzerart (z.B. Administrator, interner Benutzer, externer Benutzer, Fahrer usw...). Freigeschaltet ist der für den jeweiligen lizenzierten Benutzer gebuchten Funktionsumfang.
1.4 Verfügbarkeit
Die NiC GmbH stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95% im Jahresmittel bereit abzüglich der Wartungszeiten. Die NiC GmbH ist berechtigt, zwischen 23 und 3 Uhr mitteleuropäischer Zeitzone (MEZ) für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht zur Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus kann die NiC GmbH in vorheriger Abstimmung mit dem Kunden die Verfügbarkeit für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Kunde wird die Zustimmung zu solchen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.
Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit des Programmes „NiC-LaaS“ am Übergabepunkt zur Nutzung durch die berechtigten Benutzer. Sie bezieht sich auf die im Funktionsumfang unter https://www.nic-laas.de bezeichneten Funktionalitäten am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.
1.5 Kundenservice (Support)
Der Kundenservice steht den lizenzierten Administratoren per E-Mail oder per Telefon zur Entgegennahme von Störungsmeldungen an Werktagen Mo-Fr ausgenommen Feiertage in Bayern von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) zur Verfügung.
1.6 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen (z.B. Schulungen; Individualanpassungen; Beseitigung von nicht von der NiC GmbH zu vertretenden Fehlern).
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1
Angebote der NiC GmbH gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind. Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
2.2
Produktdarstellungen und Preislisten der NiC GmbH sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots an den Kunden werden.
2.3
Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande. Der Kunde registriert sich verbindlich für die Miete der NiC-LaaS-Software. Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit Bestätigung durch den Kunden und der NiC GmbH zustande.
3. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSMODALITÄTEN
3.1
Die Vergütung wird ab Vertragsschluss berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.2
Die monatliche Vergütung ist, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses, für den gesamten Kalendermonat zu zahlen. Danach ist die monatliche Vergütung jeweils kalendermonatlich am 15. des Folgemonats zu zahlen. Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
3.3
Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Preise sind Netto-Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4
Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, es sei denn, es ist ein Festpreis vereinbart (z.B. einmalige Set-Up-Gebühr). Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Stunde (60-Minuten-Takt). Ein Tagessatz bezieht sich auf 8 Stunden. Werden mehr als acht Stunden pro Tag geleistet, werden diese anteilig gesondert in Rechnung gestellt.
3.5
Die Vergütung ist sofort ab Rechnungsempfang zur Zahlung fällig.
3.6
Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto der NiC GmbH gutgeschrieben ist. Im Falle des Zahlungsverzuges hat die NiC GmbH Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die gesetzlichen Rechte der NiC GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben unberührt.
3.7
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit der NiC GmbH zustehenden Forderungen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. MITWIRKUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN
4.1
Der Kunde stellt sicher, dass seine für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkung auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung steht. Er wird insbesondere die NiC GmbH rechtzeitig mit den für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen versorgen einschließlich Benennung der Benutzer und für den vertragsgemäßen Zustand seiner Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, des erforderlichen Browsers, seines Internetzugangs und der Online-Verbindung sorgen. Die Installation von gebuchten Apps für Geräte nimmt der Kunde bzw. der jeweils lizenzierte externe Benutzer selbst vor.
Für die Datenverbindung zwischen den von Kunden zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen/Endgeräten und dem Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums, in dem NiC-LaaS gehostet wird) ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet Zugangskennungen und Passwörter sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren und nicht an unberechtigte Personen weiterzugeben. Er hat für hinreichenden Schutz vor Missbrauch zu sorgen und die Benutzer entsprechend zu folgendem zu verpflichten:
-
sicherzustellen, dass die Zugangsdaten eines Benutzers (Benutzername und Passwort) ausschließlich vom lizenzierten, namentlich in der Software eingetragenen Benutzer genutzt werden. Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen genutzt werden, sondern ausschließlich durch den lizenzierten Benutzer.
-
dafür Sorge zu tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten, Fotos und Daten Dritter auf Server der NiC GmbH) Urheber- und gewerbliche Schutzrechte beachtet werden und ggf. erforderliche Einwilligungen Dritter vorliegen.
-
die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen, soweit er im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift.
-
die NiC GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Sachverhalten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
-
vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
-
die an die NiC GmbH übermittelten Daten regelmäßig und gefahrenentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen deren Rekonstruktion zu gewährleisten. Dies gilt entsprechend für im System der NiC GmbH vorhandene Datenbestände des Kunden, die er durch Downloads sichern kann.
4.3
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen (z.B. durch tägliche, mindestens einmal wöchentliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) für den Fall, dass die Software nicht ordnungsgemäß arbeitet.
4.4
Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete vertragliche Vereinbarungen mit den Benutzern sicherzustellen, dass „NiC-LaaS“ von den Benutzern bestimmungs- und vertragsgemäß genutzt wird. Er trägt auch dafür Sorge, dass die Ziffern 4.1 bis 4.3 und 7.4 Satz 3 von diesen eingehalten werden.
4.5
Die von dem Kunden bzw. den Benutzern auf dem für sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der NiC GmbH hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
5. NUTZUNGSRECHTSEINRÄUMUNG
5.1
Die NiC GmbH räumt dem Kunden ein einfaches (nicht-ausschließliches), zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages beschränkte Recht ein, auf NiC-LaaS mittels Telekommunikation (Internetverbindung) zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software bestimmungsgemäß zu nutzen bzw. durch berechtigte Benutzer nutzen zu lassen. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte, namentlich in der Software eingetragene Benutzer. Die Berechtigung bezieht sich auf den für den jeweiligen Benutzer gebuchten Funktionsumfang. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder der Betriebssoftware, erhält der Kunde nicht.
5.2
Vermietung und sonstige Überlassung oder Zugänglichmachung an nicht lizenzierte Dritte oder an nicht lizenzierte Benutzer ist unzulässig, gleich ob entgeldlich oder unentgeldlich. Quell-/Objektcode der Software wird nicht überlassen.
5.3
An Sonderprogrammierungen und sonstigen Individualanpassungen hat die NiC GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte. Dem Kunden werden hieran für die Dauer des Vertrages die Rechte entsprechend Ziffer 5.1 und 5.2 eingeräumt.
5.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen.
6. HAFTUNG
Die NiC GmbH haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
6.1
Die NiC GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt
-
bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
-
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
-
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist;
-
aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2
Verletzt die NiC GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer 6.1 unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
6.3
Im Übrigen ist eine Haftung der NiC GmbH ausgeschlossen.
6.4
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6.5
Vorstehende Regelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der NiC GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
7. VERTRAGSLAUFZEIT UND -BEENDIGUNG
7.1 Vertragslaufzeit
Der Vertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Es ist keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart. Der Vertrag kann stets fristlos zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Er verlängert sich am Ende des jeweiligen Monats um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer der Parteien zuvor zum Ende des jeweiligen Monats gekündigt wird.
7.2 Lizenzen und Nutzerkonten
Während der Vertragslaufzeit können jederzeit beliebig viele Lizenzen kostenpflichtig hinzugebucht bzw. Nutzerkonten angelegt werden. Während der Vertragslaufzeit muss stets mindestens eine Admin-Lizenz zur Bereitstellung des Dienstes "NiC-LaaS" abgenommen werden. Für sämtliche Lizenzen gilt Ziffer 7.1 entsprechend mit der Maßgabe, dass die gleichen Zeitpunkte gelten wie für die ursprünglichen Lizenzen und Benutzer. Weitere Funktionen können in Abstimmung mit der NiC GmbH hinzu gebucht werden, wobei ebenfalls Ziffer 7.1. entsprechend gilt.
7.3
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die NiC GmbH ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung nach der zweiten Mahnung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder Dritten den Zugang vertragswidrig ermöglicht und dies zu vertreten hat.
7.4
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7.5
Mit Vertragsbeendigung sind die Zugangsdaten des Kunden und der Benutzer nicht mehr aktiv und der Zugriff auf die Software wird gesperrt. Kundendaten werden von der NiC GmbH spätestens vier Wochen nach Vertragsbeendigung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der NiC GmbH besteht. Der Kunde und die Benutzer müssen ihre Daten vor Vertragsbeendigung exportieren und selbst sichern, wenn sie diese über die Vertragsbeendigung hinaus benötigen (z.B. aufgrund gesetzlicher Archivierungspflichten).
8. GEHEIMHALTUNG; DATENSCHUTZ
8.1
Die NiC GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim zu halten, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu nutzen.
8.2
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch die NiC GmbH personenbezogene Daten, so steht der Kunde dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist. Soweit die zu verarbeitenden Daten personenbezogene Daten sind, liegt eine Auftragsdatenverarbeitung vor und die NiC GmbH wird die Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Für den Fall des Vorliegens eines Auftragsdatenverarbeitungsverhältnisses wird klargestellt, dass der Kunde sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“ bleibt. Der Kunde ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundenspezifischen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. Die NiC GmbH nimmt keine Kontrolle der für den Kunden gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich Kunde. Die NiC GmbH ist nur berechtigt, die kundenspezifischen Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden zu verarbeiten und/oder zu nutzen. Die NiC GmbH ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen zur Verarbeitung und Verwendung der Daten (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Kunden) berechtigt.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1
Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn die NiC GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
9.2
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (CISG).
9.3
Erfüllungsort ist der Sitz der NiC GmbH. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der NiC GmbH (München). Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz der NiC GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die NiC GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
9.4
Die Vertragssprache ist deutsch.
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