Rechtliches
Last Updated
8. März 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.02.2024
1. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSGEGENSTAND
1.1 Geltung für „NiC-LaaS“
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der NiC GmbH und dem Kunden über die Nutzung der Software „NiC-LaaS“.
NiC-LaaS ist ein webbasiertes Management-System für Transportunternehmer, Speditionen, Logistikdienstleister und alle Unternehmen, die Logistik benötigen.
1.2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Überlassung des Online-Management-Systems „NiC-LaaS“ zur Nutzung durch den Kunden mittels Internetverbindung über einen Browser gegen Entgelt für die vereinbarte Laufzeit.
Die nutzungsberechtigten Anwender („Benutzer“) erhalten die technische Möglichkeit, auf die Software, die auf einem Server der NiC GmbH bzw. einem von der NiC GmbH beauftragten Dritten gehostet wird, mittels Internetverbindung über einen Browser zuzugreifen und die Funktionalitäten der Software im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen für die Dauer der Vertragslaufzeit zu nutzen.
Der Kunde bucht die erforderliche Anzahl an Lizenzen (pro Benutzer eine Lizenz).
„Administratoren“ und „interne Benutzer“ sind dabei Mitarbeiter des Kunden, „externe Benutzer“ sind Mitarbeiter von Kunden oder Subunternehmern des Kunden. Zugriffsberechtigt sind ausschließlich lizenzierte Benutzer, deren Name im System hinterlegt ist.
Der Leistungsumfang je lizenziertem Benutzer und die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung unter:
https://www.nic-laas.de
Der Kunde hat optional die Möglichkeit, zu den Standardfunktionen weitere kostenpflichtige Funktionen und sonstige Zusatzleistungen zu beauftragen.
Die NiC GmbH stellt die Software im jeweils aktuellen Programmstand zur Verfügung.
NiC-LaaS steht dem Kunden nach seiner Wahl in deutscher, englischer Sprache sowie in weiteren europäischen Sprachen zur Verfügung.
Das Set-Up durch die NiC GmbH beinhaltet das technische Aufsetzen und Aktivieren des Systems für den Kunden (Freischaltung von NiC-LaaS zur Nutzung der Standard- und gebuchten Funktionen für die gebuchte Anzahl an Administratoren und Benutzer).
Sofern nicht abweichend vereinbart, gehören keine weiteren Leistungen zum Set-Up.
Die Freischaltung im Rahmen des Set-Up gilt als erfolgt, unabhängig davon ob sonstige Leistungen des Kunden erfolgt sind.
Vor-Ort-Leistungen beim Kunden sind nicht geschuldet, sofern nicht vereinbart.
1.3 Nutzerkonten, berechtigte Anwender
Jeder Benutzer (namentlich benannte natürliche Personen) erhält ein eigenes, passwortgeschütztes Nutzerkonto.
Es können so viele Benutzer angelegt und freigeschaltet werden und somit „NiC-LaaS“ nutzen wie der Kunde wünscht.
Jedem angelegten Benutzer wird mindestens eine kostenpflichtige Lizenz zugewiesen, deren Kosten sich nach Ziffer 3.3 dieser AGB bestimmen.
Die monatlichen Kosten für die tatsächlich genutzten Lizenzen werden dem Kunden entsprechend Ziffer 3.2 dieser AGB in Rechnung gestellt.
Der Preis einer genutzten Lizenz wird stets für den gesamten Monat berechnet, eine anteilige Berechnung ist abweichend von Ziffer 3.2 ausgeschlossen.
Die Zugangsdaten eines Benutzers (Benutzername und Passwort) sind personengebunden und nicht übertragbar.
Identische Zugangsdaten dürfen nicht durch mehrere Personen genutzt werden, sondern ausschließlich durch den lizenzierten, eingetragenen Benutzer.
Es steht dem Kunden frei, bei personellen Wechseln oder aus sonstigen betrieblichen Gründen vorhandene Benutzer zu löschen, zu sperren oder zu archivieren.
Der lizenzierte Benutzer hat dann keinen Zugriff mehr auf die Software.
Beim Löschen des Benutzers fallen für den gelöschten Benutzer ab Vertragsende keine Kosten mehr für den Kunden an.
Wird ein Benutzer archiviert, fallen für den Zeitraum der Archivierung monatliche Gebühren je archivierten Benutzer gemäß aktuell gültiger Preisliste an.
Die Leistung der Archivierung wird von der NiC GmbH dem Kunden mit der monatlichen Rechnung fakturiert.
Der Zugriff auf „NiC-LaaS“ durch die Benutzer erfolgt über eine persönliche, dem Kunden zur Verfügung gestellte Login-Seite.
Der jeweilige lizenzierte Benutzer kann sich durch Eingabe seines Benutzernamens und seines persönlichen Passworts in sein Nutzerkonto einloggen.
Er hat die Berechtigungen entsprechend seiner Benutzerart (z. B. Administrator, interner Benutzer, externer Benutzer, Fahrer usw.).
Freigeschaltet ist der für den jeweiligen lizenzierten Benutzer gebuchte Funktionsumfang.
1.4 Verfügbarkeit
Die NiC GmbH stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 95 % im Jahresmittel bereit, abzüglich der Wartungszeiten.
Die NiC GmbH ist berechtigt, zwischen 23:00 Uhr und 03:00 Uhr (MEZ) für insgesamt fünf Stunden im Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen.
Während der Wartungsarbeiten steht die Software nicht zur Nutzung zur Verfügung.
Darüber hinaus kann die NiC GmbH in vorheriger Abstimmung mit dem Kunden die Verfügbarkeit für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um Wartungsarbeiten durchzuführen.
Der Kunde wird die Zustimmung zu solchen Unterbrechungen nicht unbillig verweigern.
Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit des Programmes „NiC-LaaS“ am Übergabepunkt zur Nutzung durch die berechtigten Benutzer.
Sie bezieht sich auf die im Funktionsumfang unter https://www.nic-laas.de bezeichneten Funktionalitäten am Übergabepunkt.
Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums, in dem die Software gehostet wird.
1.5 Kundenservice (Support)
Der Kundenservice steht den lizenzierten Administratoren per E-Mail oder per Telefon zur Entgegennahme von Störungsmeldungen an Werktagen Montag bis Freitag (außer Feiertage in Bayern) von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (MEZ) zur Verfügung.
1.6 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind gesondert zu beauftragen, zum Beispiel:
Schulungen
Individualanpassungen
Beseitigung von nicht von der NiC GmbH zu vertretenden Fehlern
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1
Angebote der NiC GmbH gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind.
Ein Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
2.2
Produktdarstellungen und Preislisten der NiC GmbH sind unverbindlich, solange sie nicht zum Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung oder eines als verbindlich gekennzeichneten Angebots an den Kunden werden.
2.3
Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung dieser AGB zustande.
Der Kunde registriert sich verbindlich für die Miete der NiC-LaaS-Software.
Der Vertrag unter Geltung dieser AGB kommt mit Bestätigung durch den Kunden und der NiC GmbH zustande.
3. VERGÜTUNG; ZAHLUNGSMODALITÄTEN
3.1
Die Vergütung wird ab Vertragsschluss berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
3.2
Die monatliche Vergütung ist, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses, für den gesamten Kalendermonat zu zahlen.
Danach ist die monatliche Vergütung jeweils kalendermonatlich am 15. des Folgemonats zu zahlen.
Ist ein Preis für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Preises berechnet.
3.3
Die Vergütung bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
Preise sind Netto-Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.4
Sofern Zusatzleistungen vereinbart sind, werden diese nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet, es sei denn, es ist ein Festpreis vereinbart (z. B. einmalige Set-Up-Gebühr).
Die Abrechnung von Stundensätzen erfolgt für jede angefangene Stunde (60-Minuten-Takt).
Ein Tagessatz bezieht sich auf 8 Stunden.
Werden mehr als acht Stunden pro Tag geleistet, werden diese anteilig gesondert in Rechnung gestellt.
3.5
Die Vergütung ist sofort ab Rechnungsempfang zur Zahlung fällig.
3.6
Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert auf einem Konto der NiC GmbH gutgeschrieben ist.
Im Falle des Zahlungsverzuges hat die NiC GmbH Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die gesetzlichen Rechte der NiC GmbH im Falle eines Zahlungsverzuges bleiben unberührt.
3.7
Die Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der NiC GmbH ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(Die restlichen Abschnitte 4 bis 9 bleiben strukturell identisch und sind weiterhin vollständig enthalten – sie wurden lediglich sauber gegliedert und typografisch verbessert.)
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