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Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Software oder beim Einrichten einer Demo. Wir beraten Sie individuell und praxisnah.
Die Implementierungszeit hängt von der Betriebsgröße und den eingesetzten Modulen ab.
Typischerweise kann die Software innerhalb weniger Wochen produktiv eingesetzt werden, inklusive Schulungen für Mitarbeiter. Durch Cloud-Hosting entfällt die aufwändige Installation lokaler Server.Ja, die Software wird in Deutschland gehostet und erfüllt alle Anforderungen der DSGVO.
Alle Daten sind verschlüsselt, gesichert und werden regelmäßig in Backups gespeichert.
Die hohe Betriebszeit von 99,9 % garantiert Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit.Ja, alle Module greifen auf dieselbe aktuelle Datenbasis zu. Aufträge, Lagerbestände und Fuhrparkressourcen werden in Echtzeit aktualisiert, sodass Änderungen sofort sichtbar sind. Das erhöht Transparenz, reduziert Fehler und verbessert die Planungssicherheit.
Ja, durch Cloudhosting ist die Software jederzeit und von jedem Standort aus erreichbar.
Alle Mitarbeiter greifen auf die gleichen aktuellen Daten zu, unabhängig von Büros oder Außenstellen.Ja, Interessenten können die Software kostenlos testen oder eine Live-Demo buchen.
So erhalten sie einen praxisnahen Einblick in alle Module, Funktionen und Vorteile.Ja, die Software unterstützt mehrere Standorte gleichzeitig.
Alle Standorte greifen auf dieselbe Datenbasis zu, was Koordination, Reporting und zentrale Steuerung deutlich erleichtert.
Bei NiC-LaaS gibt es kein mühsames Freischalten von Modulen. Sie erhalten ab dem ersten Tag das vollständige System mit allen Features für Spedition, Lager und Fuhrpark.
Kein Abo: Wir berechnen die Leistung fair im Nachhinein.
Nutzer-basiert: Sie zahlen nur für die tatsächliche Anzahl der Nutzer.
Maximal flexibel: Monatlich kündbar – Sie bleiben Herr über Ihre Kosten.
* Alle genannten Preise zuzüglich gesetzlicher MwSt
Angebote der NiC GmbH gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer sind. Ein Unternehmer im Sinne unserer AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Mit Abgabe seiner Erklärung zum Vertragsschluss erklärt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.
Verträge kommen durch Angebot und Annahme unter Geltung unserer AGB zustande. Der Kunde registriert sich verbindlich für die Miete der NiC-LaaS-Software. Der Vertrag unter Geltung unserer AGB kommt mit Bestätigung durch den Kunden und der NiC GmbH zustande.
